Auf dieser Seite möchten wir regelmäßig über positive Entwicklungen im Ausweisungsmessnetz von NRW berichten: die Entnahme von als fehlerhaft erkannten Messstellen.

Unser Problem in NRW ist/war: Die Auswahl der Messstellenstandorte erfolgte hier seitens der Bezirksregierungen in NRW vermutlich nach dem Karl-May Prinzip. Das bedeutet, man berichtet über etwas, ohne jemals vor Ort gewesen zu sein. Dabei wurden oftmals „historische“ Messstellen genommen, welche auch noch heterogen im Grundwasserkörper verteilt waren. Diesen Kenntnisstand hatte das LANUV spätestens seit Mai 2018 mit Erscheinen ihres in Auftrag gegebenen Gutachten zur „Ist-Analyse, Ermittlung und Beseitigung von Defiziten und Einführung einer Qualitätskontrolle der WRRL-Grundwasser-Messnetze in Nordrhein-Westfalen“. Schrittweise erfolgte nun Überprüfung und Entnahme dieser fehlerhaften Messstellen und darüber wollen wir hier berichten.

 

 

Unser Methusalem unter den Messstellen: Die Messstelle 100140087 SU 79 WG 9/SUEDH.

Sie wurde als Messstelle für den Wasserstand am 02.11.1959 im vom Wasserbeschaffungsverband „Am Wiehen“ gebaut und am 28.05.1986 erfolgte dann die erste Wasserprobe nach Grundwassergüte, welche hier schon erhöhte Werte anzeigte.

Aufgrund der Tatsache, dass dieser Pegel weder über einen Ausbauplan (und somit keinen Nachweis auf Oberflächenabdichtung) noch über geeignetem Pegelrohr und Filter verfügt (beides aus unverzinktem Eisen), wurde die Messstelle mit der letzten Probe am 20. Mai 2020 aus dem WRRL-Messnetz entfernt. 

Vielleicht könnte es aber auch an den äußeren Einflüssen gelegen haben? (siehe Foto)