In dieser Tabelle wird ersichtlich, welche Auswirkung
eure Messstellen auf eure Roten Gebiete haben

Düngeverordnung: Rote Gebiete in Baden-Württemberg unwirksam

THEMA DRAINAGEN BESCHÄFTIGT DIE INTERESSENGEMEINSCHAFT

Dazu unser Schriftverkehr:

Einschätzung aus den Reihen der Landwirtschaftskammer NRW:

Ab wann gelten Drainagen als nicht mehr „funktionstüchtig“/nicht mehr ordnungsgemäß unterhalten?

•Es gibt keine allgemeingültige Regel! In der DIN-Norm (DIN 1185-1), auf die sich auch die Autoren der „Karte der potenziell drainierten Flächen“ beziehen, heißt es: „Bei ungenügender oder unregelmäßiger Unterhaltung ist die Funktionsfähigkeit der Vorflut- und Dränanlagen gefährdet und erfahrungsgemäß schon nach wenigen Jahren nicht mehr gegeben. Die Unterhaltung der meist mit großem Kostenaufwand ausgeführten Entwässerungsanlagen setzt voraus, dass der Unterhaltungspflichtige die jährlich hierfür erforderlichen Mittel bereitstellt.“

•Hinweise auf nicht mehr funktionstüchtige Drainagen können sein, dass drainierte Flächen, die nicht mehr unterhalten werden, in bzw. nach nassen Phasen zumindest stellenweise und häufig flächig ausgeprägte und anhaltende Vernässungen aufweisen.

•Bei Drainagen, die einmal verlegt und nie wieder unterhalten wurden, kann man demnach also davon ausgehen, dass sie in der Regel nicht mehr funktionstüchtig sind.

… Die DIN kann kostenpflichtig erworben werden und steht dann per Download unmittelbar zur Verfügung. Z. B. hier: https://www.beuth.de/de/norm/din-1185-1/243317325

Auf eine Anfrage der IG an die Kreisverwaltung Minden-Lübbecke:

Wie Sie richtig erkannt haben, wird momentan nur ein geringer Teil unserer Kleinkläranlagen im ELWAS-WEB dargestellt. Die Ursache liegt in einer neuen Schnittstelle, die Fachdaten aus unserer amtsinternen Fachsoftware automatisiert an das Land übermittelt. Momentan konnten wir aufgrund technischer Probleme erst einen kleinen Teil manuell überarbeiteter Datensätze an das Land übertragen. Bei einer Übertragung wird auf Landesseite der komplette Datenbestand überschrieben. D.h. bei einer Übermittlung von z.B. 50 Datensätzen werden, die vorher bestehenden ca. 4.000 Datensätze im ELWAS-WEB überschrieben und nur noch die 50 neuen dargestellt. Dieses Problem ist landesseitig bekannt und betrifft neben uns auch viele andere Kreise, die diese Schnittstelle nutzen. Leider wird die Übermittlung aller Daten noch etwas dauern, da für die endgültige Inbetriebnahme der Schnittstelle neue Programmversionen eingespielt werden müssen. Erst danach können wir die weitere Aufbereitung unser Daten durchführen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

……

Die Messstelle des Monats November wurde auch bei Westpol thematisiert, der Beitrag (ab Minute 18.55) steht in der Mediathek zur Ansicht bereit.

Ab 1. Dezember 2022 sind die Roten Gebiete in Nordrhein-Westfalen mehr als drei Mal so groß wie vorher.

Förderverein für die IG “Gerechte Messstellen” wurde im Vereinsregister eingetragen

Messstelle in Hävern teilsaniert

Die Messstelle des Monats Februar (Grundwassermessstelle: 100135596 PH28N Hävern) ist nun teilsaniert worden. Dabei wurde leider nicht die fehlende Tonabdichtung überprüft, aber immerhin neue Ansitzstangen, welche für meinen Geschmack etwas zu niedrig gebaut sind, für die geschützte Vogelwelt installiert.

Der derzeitige Nitratwert für die Messstelle liegt für das Jahr 2021 bei nur 27 Milligramm Nitrat im Vergleich zu dem  Vorjahreswert, der bei fast 200 mg Nitrat lag. Der geringe Nitratwert aus dem Jahr 2021 zeigt hier, dass im Bereich der Ansitzqualität für Vögel etwas getan werden musste.

Die Interessengemeinschaft „Gerechte Messstellen“ hat fristgerecht vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster die Normenkontrollklage gegen das Land NRW eingereicht.

Im Vorfeld hat es viele Gespräche mit Politikern verschiedener Parteien, Repräsentanten aus dem Umweltministerium, der Bezirksregierung und des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) gegeben. Wir haben dabei versucht zu erklären, wie die Struktur der im Gebiet der IG wirtschaftenden Landwirtschaft aussieht und dass wir in dieser Region weit von einer möglicherweise schädlichen Massentierhaltung entfernt sind. Darüber hinaus haben wir nachzuweisen versucht, dass es erhebliche Zweifel an der Eignung der Messstellen gibt.

Wir fordern mit der Klage eine transparente und nachvollziehbare Begründung, warum einzelne Flächen ausgewiesen wurden. Außerdem fordern wir im Einzelfall die Befreiung von Betrieben, die durch die rote Kartierung Nachteile erleiden.

Eine Klage beim Verwaltungsgericht in Minden soll mit Hilfe des Fachanwaltes des WLV umgehend formuliert und noch im Januar oder in Februar eingereicht werden.

Der Versuch einer
außergerichtlichen Einigung durch das Zusammentreffen unserer Vertretung Dr. Hannappel und Dr. Assemissen in Düsseldorf mit der Vertretung des Umweltministeriums und des LANUVS am 28.4.2022 führte zu keinem Ergebnis.

 

 

Standpunkt vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:

[…] “In den vergangenen 10 Jahren wurden wirkungsvolle Maßnahmen zur Reduzierung der Nitrateinträge durch verschiedene Akteure und deren fehlenden Willen zu einer ehrlichen Debatte über die Herkunft der Nitrateinträge verhindert.” […]

 

Nitrat-Verfahren: NRW ruft Bundesregierung zur Reform der Düngeverordnung auf

Agrarministerin Heinen-Esser schreibt grünen Bundesministern – “Brauchen Verursacherprinzip”

Osnabrück (ots). NRW-Agrarministerin Ursula Heinen-Esser hat die Regierung in Berlin aufgerufen, die nach langem Streit 2020 verabschiedete Düngeverordnung noch einmal zu überarbeiten. Das geht aus einem Schreiben der CDU-Politikerin an Bundesumweltministerin Steffi Lemke und Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (beide Grüne) hervor, das der “Neuen Osnabrücker Zeitung” vorliegt. Heinen-Esser fordert darin, dass die rechtlichen Grundlagen in der Bundesverordnung geschaffen werden, um nur solche landwirtschaftlichen Betriebe mit Düngebeschränkungen zu belegen, die nachweislich einen Stickstoff-Überschuss verzeichnen. Die NRW-Ministerin schreibt vom Verursacherprinzip, das berücksichtigt werden müsse. Sie erwarte, dass sich der Bund dafür einsetze, so Heinen-Esser. “Die Erarbeitung von entsprechenden Verfahren und rechtlichen Voraussetzungen darf nicht auf die lange Bank geschoben werden.”

Hintergrund des Schreibens aus Düsseldorf an den Bund ist die anhaltende Auseinandersetzung zwischen der EU-Kommission und der Bundesregierung um den Schutz des Grundwassers in Deutschland. Die EU hatte Deutschland 2018 erfolgreich vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt: Die Bundesrepublik hat die Nitratrichtlinie, mit der unter anderem das Grundwasser geschützt werden soll, unzureichend umgesetzt. Die seitdem in Deutschland ergriffenen Maßnahmen – etwa die Reform der Düngeverordnung – hält die Kommission immer noch für nicht ausreichend. Konkret geht es derzeit um die sogenannten roten Gebiete, die die Bundesländer ausgewiesen haben. In diesen dürfen Landwirte nur noch weniger Dünger ausbringen. In verschiedenen Ländern waren diese Gebiete zuletzt auf Basis von Modellierungen verkleinert worden, sodass weniger Landwirte unmittelbar betroffen sind. Die EU-Kommission lehne dieses Vorgehen ab, so NRW-Ministerin Heinen-Esser, die die Haltung Brüssels “weder fachlich noch politisch nachvollziehbar” nennt. “Ich bedaure, dass es dem Bund in den Verhandlungen nicht gelungen ist, die EU-Kommission fachlich zu überzeugen. Wir erwarten von der Bundesregierung, weiterhin für die Akzeptanz der Modellierung zu kämpfen”, fordert die CDU-Politikerin in ihrem Schreiben.