Der PISA Pasa-Test (Prüfstelle für austretendes städtisches Abwasser) an der Grundschule in Emmerich
WRRL-Messstelle Nr. 080000046 EMMERICH Nr. 18
Es gibt immer wieder WRRL-Messstellen, die lassen mich fassungslos werden! Eigentlich findet ihr sonst an dieser Stelle einen humorvollen Text, geschrieben mit einem Augenzwinkern. Der Humor ist mir leider vergangen, als ich folgendes zugetragen bekommen habe. Ich versuche in Kurzform zu erklären:
Wir befinden uns in der Nähe der Allgemeinbildenden Schule in Emmerich am Rhein, genauer gesagt an der Liebfrauenschule. Dieser altehrwürdige Klinkerbau feierte im Jahr 2024 sein 150-jähriges Bestehen und mit ihr sicherlich auch Teile der Abwasserkanäle, was dann die hohen Nitratwerte als den gemessenen Wert an Süßstoff im Grundwasser erklärt (Link 1 – hier klicken). Mit der Sanierung (Link 2 – hier klicken) (Bild 1 – hier klicken) der Schule (und damit sicherlich auch Teile der Abwasserleitungen) halbierten sich jetzt die Nitratwerte an der Messstelle (Link 3 – hier klicken).
Auch diese große Grundschule, hatte unter der Coronapandemie zu leiden, weniger jedoch das Abwassersystem. So sank in der Phase des Onlineunterrichts von über 300 Schülern nicht nur die angefallene Abwassermenge, sondern damit einhergehend auch der Nitratwert der hier anliegenden WRRL-Messstelle von hohen vorangegangenen Werten auf Werten von gut 30 mg/l Nitrat ab. Derzeit ist der Wert, der Unterricht läuft wieder normal, steigend. Diese Vermutung festigt sich durch die Aussage einer in der Nähe wohnenden Person, welche im Gespräch war mit Mitarbeitern einer Firma für Kamerabefahrung, die das Kanalnetz am 09.08.2025 im Bereich der Schule überprüfte.
Die Ergebnisse dieser Befahrung durch die Stadtwerke Emmerich wurden dem LANUK zugesendet, was es uns am 06.11.2025 in einer Mail bestätigt hat. Es sieht dabei, aufgrund der hydrochemischen Analysen, keine Anzeichen von Punkteinträgen.
Unsere Vermutung aber geht dahin, dass wahrscheinlich auch die Tonabdichtung der Messstelle fehlerhaft oder nicht vorhanden ist. Die Annahme wird verstärkt, da in dieser Messstelle der Stoff Dimethylsulfamid (Link 8 – hier klicken) nachweisbar war. Dieses Abbauprodukt eines Fungizides aus dem Obst- und Gemüseanbau bekam 2007 ein Anwendungsverbot, war aber bis Ende 2022 als Holzschutzmittel zugelassen (Link 4 – hier klicken). Oberflächige Einträge über eine fehlende Tonabdichtung sind somit sehr wahrscheinlich, zumal sich das Oberflächenwasser an der Messstelle stauen kann.
Wenn jetzt aber doch der Messpegel durch Abwasserströme beeinflusst wird (Bild 2 – hier klicken) und dabei auch eine mangelhafte Abdichtung vorhanden ist, steht dieses im Widerspruch zu den Anforderungen der AVV GeA 2022, wonach eine Beeinflussung durch anthropogene Einträge ausgeschlossen sein muss, um eine Messstelle als repräsentativ einstufen zu können. Derzeit laufen Anfragen von uns nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) an das LANUK und an die Stadt Emmerich (z.H. der Bürgermeisterin), um Klärung in dieser Sache zu bekommen. Wir werden hier euch über den weiteren Fortgang informieren.
Update vom 10.12.2025:
Unsere Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz wurde von der Stadt Emmerich wie folgt beantwortet und bestätigt somit unsere Vermutung der Beeinflussung von Abwässern an der Messstelle (Link 5 – hier klicken). Dabei sprechen die Bilder der Kanalbefahrung für sich, hier nur ein Teil davon: (Link6 – hier klicken) (Link7 – hier klicken). Wir erinnern uns: Das LANUK konnte keine Punkteinträge an der Messstelle erkennen, obwohl es Einsicht in der Befahrung des Kanalsystems hatte, aber urteilt einmal selbst.
Update vom 19.12.2025
Nachdem wir am 15.12.2025 eine Antwort aus dem LANUK auf unserer Frage nach dem UIG bekommen hatten, müssen wir diesen Beitrag aktualisieren. Unsere Vermutung, dass es sich hier in Emmerich um eine fehlerhafte und damit zu entnehmende Messstelle handelt, wird durch folgenden Faktor bestätigt:
Die Messstelle hatte eine fehlende Tonabdichtung, dieses wird aus dem Plan des Bohrprofils, erstellt am 22.11.1973, ersichtlich (Link9 – hier klicken). Die Verfüllung des Bohrloches erfolgte mit dem angefallenen Bohrgut und nicht mit der erforderlichen Quelltonabdichtung. Auch die Bilder von der Regenerierung der Messstelle werfen hier die Frage auf, ob externe Einträge durchaus in die Messstelle gelangen könnten (Link 12 – hier klicken). Das allein reicht aus, damit diese Messstelle ausgesondert – oder besser gesagt, nicht für das Ausweisungsnetz genommen werden durfte. Auch der Versuch einer Sanierung, durch den Einbau einer Tonabdichtung, ist anscheinend gescheitert (Link11 – hier klicken). Wer kann schon wissen, dass Tiefborde bei Pflasterungen auch in Beton gesetzt werden?

